GESTÜT-BUCH
Das Österreichische Gestüt-Buch erscheint ab dem Band XIV (2006-2010), der im Juli 2012 erschienen ist, alle zehn Jahre.
Die Bände V-XIV können im Sekretariat während der Bürozeiten zu folgenden Preisen erworben werden:
Band V-XII € 10,00
Band XIII € 25,00
Band XIV € 30,00
Die jährlich erscheinenden Nachträge/Supplements (A4-Format) können gegen einen Druckkostenbeitrag von € 10,00 ebenfalls während der Bürozeiten im Sekretariat erworben werden.
GESTÜT-BUCH-ORDNUNG
(herausgegeben vom Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich)
GRUNDLAGEN
1. Das Offizielle Gestüt-Buch für Österreich wird vom Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich geführt und dokumentiert die ordnungsgemäße Durchführung der Vollblutzucht.
2. Grundlagen der Gestüt-Buch-Ordnung sind:
a) die tierzuchtrechtlichen Vorschriften der Republik Österreich und der Bundesländer
b) die internationale Gestütbuch-Ordnung (ISBC)
3. Änderungen der Gestüt-Buch-Ordnung werden auf Empfehlung der Vollblutzucht-Kommission und/oder der ISBC beschlossen.
Zuchtprogramm
des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich für Pferde der Rasse ENGLISCHES VOLLBLUT
1.ZIEL DES ZUCHTPROGRAMMS
1.1 Leistugszucht:
Die Zucht des Englischen Vollblutes wird in Form einer reinen Leistungszucht betrieben. Die Selektion erfolgt ausschließlich über die Rennleistung
1.2 Zuchtmethode:
1.3 Fremdrassen:
In der Zucht des Englischen Vollbutes sind keine Fremdrassen zugelassen. Die Population ist seit 1790 geschlossen und umfasst ca. 500.000 Tiere weltweit
1.4 Fremdgenanteil:
Keine.
1.5 UZB-ORGANISATION ODER FILIALZUCHTBUCHORGANISATION:
Das vorliegende Zuchtprogramm basiert auf den Grundlagen des 1770 erstmals erschienenen Zuchtbuches der Brüder WEATHERBYS, welches bis heute in dieser Familie geführt wird.
WEATHERBYS: Wellingborough, GB, Sanders Road
Northhamptonshire NN8 4 BX, United Kingdom
www.weatherbys.co.uk
ihelp@weatherbys.co.uk, +44(0) 1933 33077
Das ISBC “International Stud Book Committee” überprüft die ordnungsgemäße Führung und berechtigt das Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich zur Führung eines “OFFIZIELLES GESTÜT BUCH” für Österreich für die Rasse Englisches Vollblut.
Das Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht ist jene Organisation, welche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1012 das Zuchtbuch nach den Vorgaben des Ursprungszuchtbuchs und nach der Tierzuchtbescheinigung gemäß Anhang V Teil 2 Kapitel 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 in Österreich führt.
2. NAME DER RASSE
Englisches Vollblut
3. EIGENSCHAFTEN UND HAUPTMERKMALE DER RASSE
3.1 Rassenmerkmale:
Das Englische Vollblut besticht mit seinem athletischen Erscheinungsbild, einem edlen, trockenen Kopf, elegante, anatomisch korrekte Beine und gut definierter Muskulatur.
Der Halsansatz ist eher tief an der gut gewinkelten Schulter.
Zuchtziel ist weiters eine tiefe und breite Brust, die ausreichend Raum für die Lunge eines Hochleistungssportlers bietet.
3.2 Farben:
Braun - bay
Schimmel - grey
Rappe - black
Fuchs - chestnut
Dunkelbraun brown
Schwarzbraun dark brown
Buckskin - buckskin
Palomino - coloured
Farbbezeichnungen werden beim Englischen Vollblut einfach gehalten um eindeutige Abkürzungen für Rennprogramme und Leistungsaufzeichnungen auch mehrsprachig bereitstellen zu können.
3.3 Größe:
Alle Größen zulässig.
Idealmaße: Hengste: 160 – 170 cm
Stuten: 156 – 168 cm
3.4 Bild
Nicht erforderlich!
3.5 Exterieur:
Ein für Hochleistung geeignetes anatomisches Grundgerüst. Besonders beurteilt wird eine anatomisch korrekte Beinstellung mit korrekten Winkelungen und einer breiten und tiefen Brust, die einer Hochleistungslunge genügend Raum bieten kann.
3.6 Interieur:
Nervenstärke und Leistungswille.
3.7 Sonstige Merkmale:
Keine!
3.8 Unerwünschte Mängel:
Jede Art von Fehlstellung, Gebissanomalien, Kryptorchismus.
4.GEOGRAPHISCHES GEBIET
Der Wirkungsbereich des Zuchtprogramms erstreckt sich auf ganz Österreich mit dem nachstehend angeführten Populationsumfang:
Die Gliederung bezieht sich auf die Zuchtbucheintragungen mit Stand 31.07.2023.
Anzahl der Zuchtbetriebe:
Gesamt: 18
NÖ: 9
OÖ: 5
Stmk: 2
Bgld: 1
Wien: 1
Anzahl der Bedeckungen 2023
In Österreich 0
In Deutschland 1
5. SYSTEM DER IDENTIFIZIERUNG
Allen Fohlen wird noch neben der Mutter Blut abgenommen und ein Mikrochip implantiert.
Jedes Fohlen wird auf korrekte Abstammung überprüft und DNA typisiert.
Die genaue Beschreibung des Fohlens erfolgt auf der Rückseite des vom Direktorium herausgegebenen ZUCHTNACHWEISES/GESTÜT-BUCH-ANMELDEBLATTES, ist von einem autorisierten Tierarzt auszufüllen und muss folgende Informationen enthalten:
- Name des Hengstes
- Name der Stute
- Datum der Geburt
- Farbe des Fohlens
- Geschlecht des Fohlens
- Name des Züchters (Als Züchter des Fohlens gilt der Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Geburt.)
- Geburtsland
- eine detaillierte Beschreibung aller angeborenen und erworbenen Abzeichen, Narben und Wirbeln und seit dem Geburtsjahrgang 2002 eine Mikrochip-Nummer;
Der ZUCHTNACHWEIS/GESTÜT-BUCH-ANMELDEBLATT, als Identitätsnachweis für das Fohlen, muss dem Direktorium auf jeden Fall (auch bei Totgeburt, Abortus, Zwillingen etc.) im Geburtsjahr bis 1. November vorgelegt werden.
Das Zuchtziel ist ein auf Erbgesundheit, Schnelligkeit, Ausdauer, Härte und Einsatzbereitschaft für höchste Leistungen gezüchtetes Vollblutpferd, edel aber mit genügend Substanz, welches über den Rennsport hinaus aufgrund seines Charakters, seiner Harmonie im Exterieur und seines natürlichen Bewegungsablaufes auch für die Verwendung in der Landespferdezucht, zur Veredelung anderer Rassen sowie als Reitpferd geeignet ist.
5.1 Brandzeichen
Keine Brandzeichen beim Englischen Vollblut
5.2. Lebensnummer/ UELN
Die Lebensnummer entspricht den Vorgaben des UELN-Systems und setzt sich wie folgt zusammen:
Bsp: 040AUT 5072 0118T
Stelle 1-6 Österreich in Zahl und Schrift
Stelle 7-10 Code für Englisches Vollblut in Österreich (5072)
Stelle 11-12 fortlaufende Nummer des Geburtsjahres (01)
Stelle 13-14 Geburtsjahrgang (18)
Stelle 15 T für Thoroughbred (Englisches Vollblut)
5.3 Eintragungsname
Der Name eines Englischen Vollblutes darf aus maximal 18 Buchstaben bestehen und muss vom Direktorium genehmigt werden. Das Suffix (AUT) ist verpflichtender Bestandteil des Namens für in Österreich geborene Vollblutfohlen.
International erscheint jährlich die Liste von „Protected Names“. Diese Namen gehören zu Pferden mit außergewöhnlicher Rennleistung. Diese dürfen nicht vergeben werden.
Namensgleichheit wird innerhalb von 30 Jahren nicht genehmigt.
6. SYSTEM ZUR ERFASSUNG VON ABSTAMMUNGSDATEN
Die Zuchtdaten werden in der Geschäftsstelle elektronisch erfasst. Zur Erfüllung der tierzuchtrechtlichen Anforderungen muss das Zuchtbuch für jedes eingetragene Pferd mindestens folgende Angaben enthalten:
6.1 System der Aufzeichnung im Zuchtbuch/ Stammdaten des Tieres:
1. Art, Körperstelle und Inhalt der Kennzeichnung
2. Name des Tieres
3. Zuchtbuchnummer
4. Name der Rasse
5. Geburtsdatum und Geburtsort
6. Geschlecht, Farbe und Nationale des Tieres
7. Name und Anschrift des Züchters
8. Name und Anschrift des Besitzers
Abstammungsdaten:
1. Vier Vorfahrensgenerationen
2. Angaben der Vorfahrensgenerationen gemäß Stammdaten Z 1 – 7
Sonstige Daten:
1. Bezeichnung der Zuchtbuchabteilung
2. Ergebnis von durchgeführten Abstammungskontrollen (Genotypenkarte)
3. Ergebnisse der Leistungsprüfungen
4. Datum der Belegung unter Angabe des Vatertieres
5. Geburtsdaten von Nachkommen
6. Festgestellte Mängel in der Gesundheit und Zuchttauglichkeit
7. Ausstellungsdatum und Empfänger von Pferdepässen inklusive Zuchtbescheinigungen
6.2. Belegschein (Deckschein) und 6.4. Abfohlmeldung (Zuchtnachweis/Gestüt-Buch-Anmeldeblatt)
Alle Details zur Bedeckung müssen vom Hengsthalter oder einer autorisierten Person aufgezeichnet werden, die dafür notwendigen Deckscheine werden vom Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht zur Verfügung gestellt und an die Hengsthalter versendet und müssen Folgendes beinhalten:
1. Name des Hengstes
2. Name der Stute
3. das erste und das letzte Datum der Bedeckung
4. Bestätigung des Hengsthalters über die ordnungsgemäße Durchführung des natürlichen Deckaktes
6.3 Besamungsschein:
Die künstliche Besamung ist in der Englisch Vollblutzucht nicht gestattet!
6.4 Abfohlmeldungen:
Geburtsdatum, sowie der Geburtsort müssen vom Stutenbesitzer oder einer autorisierten Person auf dem vom Direktorium herausgegebenen ZUCHTNACHWEIS/GESTÜT-BUCH-ANMELDEBLATT eingetragen werden, welche folgende Informationen enthalten muss:
1. Name des Hengstes
2. Name der Stute
3. Geburtsdatum und Geburtsort
4. Farbe des Fohlens
5. Geschlecht des Fohlens
6. Züchtername, als Züchter des Fohlens gilt der Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Geburt
7. Geburtsland
8. Bestätigung über den erfolgten Natursprung, ohne künstliche Besamung oder andere genetische Manipulationen
6.5 Besitzwechsel:
Jeder Besitzwechsel muss dem Direktorium gemeldet werden. Der Besitzwechsel wird in der Datenbank (Navision), dem Pferdepass und auf der zum Pferd gehörenden Karteikarte eingetragen sowie im Wochen-Renn-Kalender veröffentlicht.
Besitzer eines Fohlens ist derjenige der Besitzer der Mutterstute zum Zeitpunkt der Geburt ist.
6.6 Die Plausibilitätsprüfung
Die Plausibilität der Daten für die Eintragungen im Zuchtbuch wird überprüft. Die Datenkontrolle erfolgt aufgrund der geringen Fohlenanzahl bei jedem Einzeltier durch die Leiterin der Geschäftsstelle und wird dokumentiert. Bei unvollständigen Angaben am Deckschein sowie auf der Abfohlmeldung wird eine Vervollständigung veranlasst.
6.7 Abstammungskontrolle/ DNA- Kontrolle/ Microchip
Alle genetischen Blutuntersuchungen werden nur in einem Labor durchgeführt, welches den internationalen Bestimmungen dafür entspricht. Das Labor muss ständiges Mitglied der ISAG sein und dem Comparison Test der internationalen Gestütsbuchbehörde entsprechen.
Alle Ergebnisse und Details zu den Blutuntersuchungen sind Eigentum des Direktoriums für Vollblutzucht in Österreich und werden vertraulich aufbewahrt und nur an anerkannte Gestütsbuchbehörden weitergegeben.
Genotypisierung und Abstammungskontrolle werden für alle Pferde, die ins Gestüt-Buch aufgenommen werden, durchgeführt. Seit dem Geburtsjahrgang 2002 werden alle Pferde bei der Blutabnahme auch mit einem Mikrochip gekennzeichnet, welcher vom Direktorium versendet wird. Des Weiteren sind alle in der Zucht verwendeten Tiere, unabhängig vom Geburtsjahrgang, mit einem Mikrochip gekennzeichnet.
Alle DNA-Typisierungen für das Österreichische Gestüt-Buch werden von folgendem Labor durchgeführt:
XENOGENETIK Biotechnologie GesmbH
Wr. Neustädterstrasse 47
A-2540 Bad Vöslau
www.xenogenetik.at
6.8 Melde- und Erfassungssystem
Der Züchter ist für die Richtigkeit der Angaben auf der Abfohlmeldung verantwortlich. Fehler in den Pferdepässen und Zuchtbescheinigungen sind der Zuchtorganisation unverzüglich zur Korrektur mitzuteilen.
Jede Änderung der im Zuchtbuch erfassten zuchtrelevanten Daten (bspw. Abgang durch Tod oder Export, Änderung von Farbe und Abzeichen, etc.) muss vom Besitzer des Zuchttieres innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des Umstandes der Zuchtorganisation gemeldet werden, damit diese erfasst werden können.
Die Belegdaten von Hengsten sind der Zuchtorganisation seitens des Besitzers des Hengstes bis 31. Juli jeden Jahres, spätestens jedoch bis 1. November, zu übermitteln.
Die Unterlagen für die Erfassung der zuchtrelevanten Daten werden mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt. Unterlagen über durchgeführte Abstammungskontrollen werden mindestens bis zum Abgang des Tieres aus dem Zuchtbuch aufbewahrt.
7. SELEKTIONS-UND ZUCHTZIELE
Hauptleistungsmerkmal der Englischen Vollblüter ist die Rennleistung. Ein weiteres Leistungsmerkmal ist die Gesundheit und Zuchttauglichkeit.
7.1 Stuten
Folgende zuchthygienische Maßnahmen sind zwingend vorgeschrieben:
1. Influenza und Herpes 1,4
Gültige Impfungen: 1. Impfung: > 4 Monate
2. Impfung: nach 21-92 Tagen
3. Impfung: nach 150-215 Tagen
2. Negative CEM und BU Tupferproben von 2 Stellen: Cervix und Klitoris
3. Bei Importpferden negativer Cogginstest
4. serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak <1:4)
Nichteinhalten der Vorschriften betreffend zuchthygienische Maßnahmen bzw. positive Titer in CEM und Cogginstest sind Ausschlussgründe für die Zulassung zur Bedeckung. Bei Vorliegen von negativen Titer Ergebnissen ist eine Zuchtverwendung möglich.
7.2 Hengste
Jeder Hengst muss vor seinem ersten Deckeinsatz der Vollblutzuchtkommission vorgestellt werden. Kryptorchismus und Vorbiss, sowie Nichteinhalten der Vorschriften betreffend zuchthygienische Maßnahmen bzw. positive Titer in CEM, Equine Virus Arteritis und Cogginstest sind Ausschlussgründe für die Zulassung als Deckhengst für die Vollblutzucht.
Jedes Zuchttier muss zu Beginn der Decksaison mehrere zuchthygienische Untersuchungen vorlegen, die jedes Jahr neu veröffentlicht werden.
Folgende zuchthygienische Maßnahmen sind zwingend vorgeschrieben:
1. Influenza und Herpes 1,4
Gültige Impfungen: 1. Impfung: > 4 Monate
2. Impfung: nach 21-92 Tagen
3. Impfung: nach 150-215 Tagen
2. Negative CEM und BU Tupferproben von 2 Stellen: Schaft und Harnröhre
3. Bei Importpferden negativer Cogginstest
4. serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak <1:4)
7.3 Allgemein
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7.4 Selektionsintensität
Ergebnisdarstellung:
Das Generalausgleichsgewicht (GAG) ist ein fiktives Gewicht zur Leistungsbeurteilung des Englischen Vollblutes, welches aufgrund gezeigter Leistungen von einer Kommission (Handikapper) vergeben wird und umso höher ist, je besser ein Pferd im Rennen gelaufen ist. Jedes Rennsportland hat ein eigenes Bewertungssystem, das von einer internationalen Kommission in das sogenannte International Rating umgerechnet wird. Die besten Pferde weltweit können so miteinander verglichen werden, dieses Ranking erscheint monatlich auf der Homepage der Dachorganisation IFHA.
In Österreich und Deutschland wird mit dem GAG gerechnet.
Sämtliche Rennen müssen von der International Federation of Horse Racing Authorities (IFHA) anerkannt sein.
8. LEISTUNGSPRÜFUNG
Alle im weiteren Verlauf angeführten Kriterien zur Leistungsprüfung/ Leistungskontrolle gelten gleichermaßen für Hengste und Stuten.
Die Leistungsprüfung erfolgt ausschließlich über Rennleistungen, hierbei gibt es auch eigene Bewerbe ausschließlich für Hengste und für Stuten, sogenannte Zuchtrennen. Das wohl bekannteste Zuchtrennen für Englische Vollblüter ist das Derby das über 2400 m führt. Weitere Jahrgangszuchtrennen sind beispielsweise die sogenannten 1000 Guineas (1600m für dreijährige Stuten),
2000 Guineas (1600m für dreijährige Hengste).
Beispiele für Rennleistungen fügen wir unter Anlage 1 und 2 an.
8.1 Äußere Erscheinung
Die Leistungsprüfung erfolgt in Form einer Rennsportprüfung nach dem Reglement (International Agreement on Breeding, Racing and Wagering) der International Federation of Horse Racing Authorities (IFHA).
8.1.1 Hilsmerkmale
Um die Pferde untereinander vergleichen zu können wird das International Rating bzw. GAG (General-Ausgleich-Gewicht) verwendet.
8.1.2 Methode der Leistungsprüfung
Rennen und alle Leistungen der Nachzucht und ihrer Verwandtschaft
8.1.3 Erfasste Tiergruppe
Mit der Bewertung der Rennleistung werden alle Tiere erfasst, welche an nationalen und internationalen Rennen teilnehmen.
8.1.4 Zeitlicher Aspekt
Die Rennen finden laufend statt.
Die Zuchtsaison ist wie folgt geregelt um gleiche Bedingungen auf den Auktionen zu erzielen:
Decksaison nördliche Hemisphäre von 15.Februar bis 15. Juli
Decksaison südliche Hemisphäre von 15. August bis 15. Jänner
8.1.5 Zusätzliche Beurteilungsrichtlinien
Keine.
8.1.6 Medikationskontrollen
Jedes offiziell gemeldete Vollblutpferd kann jederzeit vom Direktorium beauftragt getestet werden! Dies gilt für Zucht und Rennen.
An jedem Trainingsstandort muss ein Medikationsbuch aufliegen, in welches alle Behandlungen an startberechtigten Pferden eingetragen werden müssen.
Im Falle einer Trainingskontrolle, darf dann maximal dieses Medikament gefunden werden. Durch Rennveranstalter, werden zusätzliche Dopingproben durchgeführt, meist je nach Bedeutung des Rennens (Zuchtrennen) und Höhe der Dotation.
9. ZUCHTWERTSCHÄTZUNG
Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.
10. REGELN FÜR DIE UNTERTEILUNG DES ZUCHTBUCHES
Die Regeln für die Unterteilung des Zuchtbuches werden ISBC-International Stud Book Commitee festgelegt.
10.1 Zuchtbuchabteilungen
Die Hauptabteilung wird ohne Untergliederung geführt. Die nachstehende Unterteilung stellt eine verbandsinterne Übersicht dar, welche den Vorgaben des Ursprungszuchtbuches entspricht.
1. Mutterstuten mit ihrer Nachzucht
2. Mutterstuten alphabetisch geordnet nach den Vätern
3. Zuchtergebnisse geordnet nach Deckhengsten
4. Hengste in Österreich als Beschäler aufgestellt
5. Einfuhrlisten nach Ländern und Jahren gelistet
6. Ausfuhrlisten nach Ländern und Jahren gelistet
7. Statistik nach Deckhengsten erstellt
8. Nachträge und Berichtigungen
9. Index
10.2 Eintragung von Pferden aus anderen Zuchtpopulationen
Im Gestütbuch für das Englisch Vollblut werden ausschließlich Englische Vollblüter mit einem lückenlosen Pedigree und DNA/Bluttypisierung eingetragen!
11 POPULATIONSGRÖßE in Österreich
Stand August 2023 sind in der Datenbank des Direktoriums 6506 Pferde eingetragen
11.1 Gesamtpopulation der Zuchtgebiete weltweit
Die Gesamtpopulation der Zuchtgebiete umfasst die komplette Population des Englischen Vollblut weltweit. Derzeit sind es 70 anerkannte Gestütbücher und 500.000 Pferde weltweit
11.2 Anbindung an andere Population
Die Anbindung an andere Populationen ist aufgrund der Reinzucht des Englischen Vollblutes nicht zugelassen.
12. EVALUIERUNG UND ERFOLGSKONTROLLE
Keine.
13. BENNENUNG DRITTER STELLEN
13.1 Zuchtbuchführung
ISBC -International Stud Book Commitee – www.internationalstudbook.com
13.2 Durchführung von Leistungsprüfungen
IFHA-International Federation of Horseracing Authorities - www.ifhaonline.org
Stand August 2023