ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR VOLLBLUTHENGSTE
ZUR ERLANGUNG VON ZUCHTFÖRDERUNGEN 2023
Die Vollblutzucht-Kommission beurteilt die Hengste nach einem korrekten Äußeren (Typ und Gesamteindruck, Körperbau, Gangbild und Geschlechtscharakter, das Vorhandensein beider Hoden im Skrotum und das Gebiss) sowie nach der Abstammung. Dem Ansuchen auf Anerkennung ist ein negativer Befund des Penis-Tupfer (CEM-Test) beizulegen, sowie eine serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4). Hengste, die einen EAV AK-Titer>als 1:4 haben, müssen einen negativen Befund über das Ejakulat beibringen.
Für die erstmalige Anerkennung eines Hengstes für die Vollblutzuchtförderung ist das Vorführen des Hengstes vor der Vollblutzucht-Kommission Voraussetzung, sowie die Vorlage eines offiziellen Abstammungsnachweises und eines offiziellen Leistungsnachweises.
In das Gestüt-Buch für Vollblut werden nur Pferde aufgenommen, für die ein vollständiger Abstammungsnachweis über 8 Generationen, eine DNA-Typisierung und die Implantationsbestätigung eines Mikrochips vorliegen. Pferde ohne entsprechenden Abstammungsnachweis werden als „Non-Thoroughbred“ geführt.