NEWS |
Veröffentlicht von direktorium (direktorium) am 29-04-2022 |
LIZENZEN 2024
Letztes Abgabedatum der Lizenzansuchen für das Jahr 2024 ist heuer, Donnerstag, 15.02.2024.
Wir ersuchen die Aktiven höflich, die Lizenzansuchen inklusive der vorgeschriebenen Unterlagen per Mail an das Sekretariat zu senden. Sie haben aber auch die Möglichkeit am Donnerstag, 15.02.2024 von 9.00 bis 16.00 Uhr die Unterlagen persönlich im Sekretariat abzugeben.
INFORMATIONEN VON FRANCE GALOP
Ritte in Frankreich
Ab 1.1.2019 müssen alle Reiter, die keine französische Lizenz besitzen, bis spätestens einen Tag vor der Vorstarterangabe, vor dem ersten Ritt in Frankreich, ihr niedrigstes Gewicht, welches sie im laufenden Jahr reiten können, bei France Galop - Email: santejockeys@france-galop.com angeben. Änderungen zum niedrigsten reitbaren Gewicht im Laufe des Rennjahres 2020 sind unter derselben Emailadresse anzugeben.
Zusätzlich ist im Sekretariat des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich, unter Vorlage einer Liste mit ALLEN RITTEN DES VORJAHRES UND LAUFENDEN JAHRES, um eine Clearance anzusuchen. Die Clearance mit Angabe aller Ritte, inklusive Angabe der gerittenen Gewichte, muss bis spätestens einen Werktag vor der endgültigen Starterangabe bei France Galop vorliegen. Sollte keine vollständig ausgefüllte
Liste der Ritte bei Beantragung der Clearance vorliegen, kann diese nicht ausgestellt werden. Wir bitten alle Reiter in diesem Zusammenhang um Beachtung unserer Öffnungszeiten!
FRANCE GALOP weist darauf hin, dass Reiter, von denen oben genannte Unterlagen und Informationen nicht vorliegen, in Frankreich nicht reiten dürfen.
Seit 1. März 2019 gilt in Frankreich für Reiter ein Peitschengebrauch von maximal 5 Einsätzen im gesamten Rennen!
***
Wichtige Kundmachung der Vollblutzucht-Kommission
In der am 8. August 2018 stattgefundenen Sitzung der Vollblutzucht-Kommission erging, im Beisein und mit Zustimmung des Vorsitzenden des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich, Bezug nehmend auf die Gestütbuch Ordnung und § 165 RR, folgender einstimmiger Beschluss:
Gegen die Züchter Frau Nadine Zaske und Herrn Harald Zaske wird
eine Sperre verhängt.
Ihre Zuchtprodukte werden ab sofort, bis zum Einlangen aller fehlenden Zuchtunterlagen, sowie der Bezahlung der entsprechenden Gebühren, weder in das Österreichische Gestüt Buch/Austrian Stud Book for Thoroughbred eingetragen noch können Besitzwechsel durchgeführt werden. Vom Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich werden ab sofort bis zur Erledigung, wie oben beschrieben, für die Zuchtprodukte von Frau Nadine und Herrn Harald Zaske keine Pferdepässe ausgestellt.
***
Zuletzt geändert am: 11-01-2024 um 14:39
Zurück